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AGB

Personal - Vertrieb - Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PVM-Consulting

 

1. Anwendungsbereich

Für alle Leistungen, die PVM-Consulting an den Vertragspartner erbringt, gelten die nachstehenden Bedingungen. Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten die PVM-Consulting nur, wenn diese sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote der PVM-Consulting sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

 

2. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Zahlungsbedingungen und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Eine nur zeitweise Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Preisminderung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Beginn der Veranstaltung. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes mit Verfügungsmöglichkeit auf dem Konto der PVM-Consulting maßgebend. Bei Zahlungsverzug ist die PVM-Consulting bei Verbrauchern berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten, bzw. wenn der Vertragspartner ein Unternehmen ist, in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB in Rechnung zu stellen.

Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

3. Urheberrechte

Die PVM-Consulting behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der PVM-Consulting darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren der PVM-Consulting eingesetzt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Vertragspartnern mitgebrachte Datenträger dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der PVM-Consulting auf Rechnern der PVM-Consulting verwendet werden.

 

4. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht seitens des Vertragspartners wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung der PVM-Consulting ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn die PVM-Consulting die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann die PVM-Consulting 10 % des Verkaufspreises bzw. Honorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die PVM-Consulting einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Rücktritt von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen ist unter Punkt 5. b) abschließend geregelt.


5. Seminare und Weiterbildung

Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. b) gelten ausschließlich bei Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen der PVM-Consulting.

a) Anmeldungen

Anmeldungen sind in Textform möglich. Jede Anmeldung wird von der PVM-Consulting durch Einladung bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Bei Überbelegung bietet die PVM-Consulting ggf. einen Ersatztermin an.

b) Absage/Rücktritt

Die PVM-Consulting kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die PVM-Consulting wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der PVM-Consulting müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der PVM-Consulting eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der PVM-Consulting. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

 

6. Widerrufsbelehrung

Ist der Teilnehmer Verbraucher, hat er das Recht, seine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PVM-Consulting, Herzogstr.75 in 80796 München. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet.

 

7. Datenschutz

Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners darf die PVM-Consulting geschäfts- oder aufgabenbezogene Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt nicht, wenn die PVM-Consulting gesetzlich oder behördlich zur Auskunft verpflichtet ist. Die PVM-Consulting ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

8. Haftung

Die Haftung von PVM-Consulting ist beschränkt auf Schäden aus grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten sowie grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, außer es handelt sich um Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um vorhersehbare vertragstypische Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wäre (Kardinalpflichten). Die Haftung aus einer weder grob fahrlässigen, noch vorsätzlichen Verletzung von Kardinalpflichten ist hinsichtlich entgangenem Gewinn und Produktionsausfall ausgeschlossen.“

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig München.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der PVM-Consulting geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der PVM-Consulting. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesen Fällen, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

 

München, Februar 2015